Amtliche Meldung

Fortgeltung der Grund- sowie Hundesteuerbescheide

Öffentliche Bekanntmachung über die Fortgeltung der Grund- sowie Hundesteuerbescheide für die Ortsgemeinden Altrip, Neuhofen, Otterstadt und Waldsee 

Grund-, Gewerbe- und Hundesteuerbescheide welche für das Vorjahr ergangen sind, behalten für das Kalenderjahr 2022 weiterhin ihre Gültigkeit, soweit keine steuerlich relevanten Änderungen hinsichtlich Steuersatz-, Messbetrag bzw. Zurechnung  eingetreten sind.

Hiermit werden für alle Steuerpflichtige, die im Kalenderjahr 2021 Steuerbeträge entrichtet haben, nunmehr die gleichen Steuerbeträge durch öffentliche Bekanntmachung für das Folgejahr 2022 festgesetzt.

Mit dem Tag der  öffentlichen Bekanntmachung treten somit die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre.

Die Fälligkeitstermine werden in einer gesonderten Mitteilung bekanntgegeben.

Alle Mitbürger, welche noch von der Bareinzahlung bzw. Überweisung Gebrauch machen, möchten wir über den Vorzug des SEPA-Lastschrifteinzugsverfahrens als Zahlungsweg hinweisen.

Waldsee, 07.01.2022

Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen
Steueramt

Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.